AGB des a. v. & m. Verlag
1. Gegenstand und Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen dem a. v. & m. Verlag (hier: www.motorrad2000.de), Ochsenfurter Straße 56, 97286 Sommerhausen, Deutschland und Werbetreibenden und Werbeagenturen (im Folgenden: Kunden, Werbetreibender).
1.2. Im Rahmen dieser Geschäftsbeziehungen erbringt www.motorrad2000.de gegenüber Kunden Leistungen im Zusammenhang mit der Veröffentlichung von Online-Werbemaßnahmen (im Folgenden: Online-Werbung).
1.4 Diese AGBs gelten für die Platzierung von Werbung des Kunden auf www.motorrad2000.de. Die Werbe-Platzierungen werden in den jeweiligen Einzelverträgen zwischen www.motorrad2000.de und dem Kunden vereinbart.
1.5. www.motorrad2000.de ist jederzeit berechtigt, auch mit Wettbewerbern der Kunden oder der Werbemittler Verträge z.B. auch über Online-Werbung zu schließen.
- Vertragsabschluss
2.1 Der Verlag behält sich nach freiem Ermessen vor, Banneraufträge anzunehmen oder abzulehnen. Bei Bannerabschlüssen behält sich der Verlag die Annahme oder Ablehnung einzelner Bannertexte vor. Er kann die Annahme oder Ablehnung auf die Anwendung einheitlicher Grundsätze wegen des Inhaltes, der Herkunft oder der technischen Form des Banners stützen. Auch bei Banneraufträgen, die von Verlagsvertretern oder von sonstigen Annahmestellen vorgenommen werden, steht dem Verlag das Recht der Ablehnung zu. Die Ablehnung wird dem Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt. Ein Erstattungsanspruch des Auftraggebers ist hierdurch nicht begründet. Fest erteilte Aufträge können nicht abbestellt werden, auch nicht, wenn die innere Einteilung, die Ausstattung, der Umfang, der Titel oder die Besitzverhältnisse der Domäne geändert werden oder wenn einzelne Bannervorlagen vom Verlag abgelehnt worden sind.
2.2 Der Vertrag kommt zu Stande, wenn der Bannerauftrag schriftlich bestätigt wird. Die Schriftform wird auch durch Zusendung eines Faxes oder einer E-Mail gewahrt. Ein von uns bestätigter Auftrag ist rechtsverbindlich.
2.3 Bei Änderungen der Bannerpreise gelten die neuen Bedingungen auch für die laufenden Aufträge, und zwar bei Preissenkungen sofort, bei Preiserhöhungen einen Monat später. Auf den jeweils gültigen Tarif wird im Impressum des Internets hingewiesen.
2.4. Die Einschaltung der Banner erfolgt fortlaufend und wird nur im vollen Monat verrechnet, falls nichts anderes vereinbart ist. Verschiebungen der Erscheinungsdaten aus technischen oder anderen Ursachen behält sich der Verlag vor. Für die Aufnahme von Bannern an bestimmten Plätzen oder in bestimmten Nummern wird keine Gewähr übernommen. Enthalten Banneraufträge trotzdem Platzvorschriften, so gilt der Bannerauftrag an sich unter allen Umständen als verbindlich erteilt, auch wenn den Vorschriften nicht entsprochen werden kann. Für angenommene Platzvorschriften werden die tariflichen Sätze berechnet. Der Ausschluss von Mitbewerbern ist nicht möglich.
3. Pflichten des Kunden
3.1. Für rechtzeitige Lieferung des Bannertextes hat der Werbetreibende Sorge zu tragen. Die Kosten für Entwürfe, Reinzeichnungen usw. sind in den Bannerpreisen nicht enthalten. Soweit der Auftraggeber also die Bannerunterlagen nicht zur Verfügung stellt, übernimmt er die Kosten für die Beschaffung. Änderungen, welche mit geringem Aufwand für den Verlag vorzunehmen sind, werden kostenlos durchgeführt. Jedoch übernimmt der Verlag für Änderungen keine Haftung. Alle technischen Unterlagen werden längstens bis zu 3 Monate nach Auftragserfüllung aufbewahrt.
3.2. Der Kunde verpflichtet sich, das für die Online-Werbung erforderliche Werbematerial bis zu dem im Einzelvertrag vereinbarten Zeitpunkt bzw. – falls im Einzelvertrag kein Zeitpunkt vereinbart ist – bis spätestens 5 Werktage vor dem vereinbarten Veröffentlichungstermin vollständig, fehlerfrei und den vertraglichen Vereinbarungen entsprechend auf eigene Kosten zur Verfügung zu stellen. Der Kunde verpflichtet sich, dafür zu sorgen, dass das Werbematerial für die vereinbarten Zwecke, insbesondere für die Bildschirmdarstellung im entsprechenden Umfeld und in der im Einzelvertrag vereinbarten Art und Größe geeignet ist.
3.3. Für Fehler aus telefonischen oder fernschriftlichen Übermittlungen jeder Art sowie die Richtigkeit von Übersetzungen von Bannertexten übernimmt der Verlag keinerlei Haftung.
3.4. Der Kunde trägt dafür Sorge und versichert, dass das von ihm überlassene Werbematerial frei von Rechten Dritter ist, die einer vertragsgemäßen Nutzung entgegenstehen, und auch sonst keine Rechte Dritter, insbesondere keine Marken-, Patent- oder Urheberrechte verletzt. Dies bezieht sich insbesondere darauf, dass ihm die nach diesem Vertrag für die jeweils beabsichtigte Verwertung notwendigen Nutzungsrechte an dem zur Veröffentlichung bestimmten und zur Verfügung gestellten Werbematerial zustehen.
3.5. Der Kunde ist verpflichtet, das Werbematerial so zu gestalten, dass es nicht gegen gesetzliche Bestimmungen, behördliche Verbote oder die guten Sitten verstößt. Der Kunde wird insbesondere kein Werbematerial liefern, welches
- pornografischen Inhalt im Sinne vom § 184 StGB enthält,
- ein unzulässiges Angebot im Sinne des § 4 JMStV darstellt,
- ein entwicklungsbeeinträchtigendes Angebot im Sinne des § 5 JMStV darstellt
- volksverhetzende oder gewaltverherrlichende Darstellungen im Sinne der §§ 130, 131 StGB enthält,
- zum Rassenhass aufstachelt, den Krieg verherrlicht oder für eine terroristische Vereinigung wirbt,
- zu einer Straftat auffordert (§ 130a StGB),
- ehrverletzende Äußerungen oder Darstellungen enthält,
- wettbewerbswidrig ist,
- sonstige rechtswidrige Inhalte enthält oder allgemein geeignet ist, das Ansehen von www.motorrad2000.de zu beeinträchtigen.
3.6. Der Kunde trägt dafür Sorge und versichert, dass er berechtigt ist, die in seinem Werbematerial eventuell integrierten Links auf andere Inhalte zu verwenden.
3.7. Der Kunde ist verpflichtet, die von ihm angegebenen URLs, auf die von der Online-Werbung verlinkt werden soll, für die Dauer der Schaltung der Online-Werbung wirksam zu pflegen. Er trägt dafür Sorge, dass die Internetseiten und Dokumente, auf die verlinkt wird, für die Dauer der Schaltung der Online-Werbung gemäß dem aktuellen Stand der Technik verfügbar sind. Sollte eine Partei Störungen bei der Verlinkung der Online-Werbung feststellen, wird sie die andere Partei hierüber unverzüglich informieren.
4. Leistungen von www.motorrad2000.de
4.1 www.motorrad2000.de verpflichtet sich unter den Voraussetzungen der vorliegenden AGB sicherzustellen, dass das vom Kunden im jeweiligen Einzelvertrag zur Veröffentlichung bestimmte und zur Verfügung gestellte Werbematerial für die vertraglich vereinbarte Dauer auf dem im Einzelvertrag festgelegten Werberaum platziert wird. www.motorrad2000.de ist berechtigt, das Werbematerial in Bezug auf sein Format, seine Größe und technische Eigenschaften bearbeiten zu lassen, sofern dies für die Darstellung des Werbematerials auf der Website aus Sicht von www.motorrad2000.de erforderlich und für den Kunden unter Berücksichtigung der Interessen von www.motorrad2000.de zumutbar ist. Hält www.motorrad2000.de eine inhaltliche Bearbeitung des Werbematerials für erforderlich (z.B. wegen der Rechtswidrigkeit der Inhalte), so wird www.motorrad2000.de hierfür die Zustimmung des Kunden einholen. Sich hierdurch ergebende Verzögerungen bei der Erbringung der Leistungen sind vom Kunden zu vertreten.
4.2. Der Verleger gewährleistet die zeitbedingt bestmögliche Wiedergabe des Banners. Reklamationen aller Art sind spätestens 10 Tage nach Darstellung oder Rechnungsdatum zu erheben. Können Mängel an den Bannerunterlagen nicht sofort erkannt werden, sondern stellen sie sich erst bei Darstellung heraus, so hat der Auftraggeber bei ungenügender Darstellung keine Ansprüche. Im Übrigen hat der Auftraggeber bei ganz oder teilweise unleserlicher, unrichtiger oder unvollständiger Darstellung des Banners Anspruch auf angemessenen Ersatz in Form von unberechnetem, zusätzlichem Bannerraum in dem Ausmaße, in dem der Zweck des Banners beeinträchtigt wurde. Weitergehende Haftungen für den Verlag sind ausgeschlossen. Fehlende oder fehlerhaft dargestellte Kontrollangaben ergeben keinen Anspruch für den Auftraggeber.
4.3. Die Kontrolle über fristgemäßen Abruf des Auftrages ist Sache des Bestellers. Der Verleger haftet nicht für Auftragsüberschreitungen, die durch den Besteller veranlasst werden.
4.4. Soweit das vom Kunden zur Veröffentlichung bestimmte und überlassene Werbematerial nicht offensichtlich als Werbung erkennbar ist, ist www.motorrad2000.de berechtigt, das Material als Werbung kenntlich machen zu lassen und insbesondere mit dem Wort „Anzeige“ oder ähnlichen Zusätzen kennzeichnen zu lassen und/oder dieses vom ggf. zusätzlich vorhandenen redaktionellen Inhalt räumlich absetzen zu lassen, um den Werbecharakter zu verdeutlichen.
4.5. www.motorrad2000.de ist nicht verpflichtet, das für die Durchführung der Online-Werbung gelieferte Werbematerial nach Beendigung der Online-Werbung an den Kunden herauszugeben oder dieses aufzubewahren.
4.7. www.motorrad2000.de ist nicht verpflichtet, für den Kunden Grafiken oder Werbetexte zu erstellen. Soweit www.motorrad2000.de solche Leistungen aufgrund individueller Vereinbarung im jeweiligen Einzelvertrag erbringt, sind diese Leistungen auf Basis der im Einzelvertrag vereinbarten oder, falls solche Vereinbarungen nicht existieren, auf Basis der jeweils aktuell geltenden Stundensätze von www.motorrad2000.de gesondert zu vergüten.
4.8. www.motorrad2000.de hat das Recht, einen vereinbarten Termin zur Veröffentlichung einer Online-Werbung zu verschieben oder ganz ausfallen zu lassen, soweit ein Dienst, in dessen Rahmen die Veröffentlichung erfolgen soll, zu dem vereinbarten Termin nicht angeboten wird oder technisch bedingte Umstände eine Veröffentlichung zum vereinbarten Termin verhindern, sofern www.motorrad2000.de die Hinderungsgründe nicht zu vertreten haben. Sollte eine Verschiebung des Termins auf einen späteren Zeitpunkt möglich sein, wird www.motorrad2000.de auf die ihr bekannten Interessen des Kunden Rücksicht nehmen, soweit ihr dies möglich und zumutbar ist.
5. Zurückweisen oder Unterbrechung von Online-Werbung
5.1. www.motorrad2000.de ist berechtigt, vom Kunden zur Veröffentlichung bestimmtes Werbematerial ganz oder teilweise zurückzuweisen, wenn dieses rechtswidrige oder sittenwidrige Inhalte im Sinne von Ziffer 3.2 enthält oder im Sinne von Ziffer 3.3 Rechte Dritter verletzt.
5.2. Ebenso ist www.motorrad2000.de berechtigt, unter den Voraussetzungen von Ziffer 5.1 ein bereits veröffentlichtes Werbematerial vorübergehend oder dauerhaft, ganz oder teilweise entfernen zu lassen bzw. im Falle von Ziffer 5.2 den betroffenen Link sperren zu lassen. Dies gilt auch, wenn der Kunde ein bereits veröffentlichtes Werbematerial nachträglich verändert, und die Voraussetzungen von Ziffer 5.1 erfüllt sind.
5.3. Falls ein begründeter Verdacht besteht, dass das vom Kunden überlassene Werbematerial im Sinne von Ziffer 3.2. rechtswidrige Inhalte aufweist oder im Sinne von Ziffer 3.4. Rechte Dritter verletzt, hat www.motorrad2000.de das Recht, dieses solange zurückzuweisen oder die Online-Werbung solange unterbrechen zu lassen, bis eine Stellungnahme des Kunden und eine Klärung der Angelegenheit erfolgt ist oder es dem Kunden gelingt, den Verdacht auszuräumen. Ein begründeter Verdacht in diesem Sinne liegt insbesondere dann vor, wenn ein solcher Verdacht durch ein behördliches Verfahren oder durch ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren induziert ist oder nachvollziehbare Anhaltspunkte vorhanden sind, dass ein solches Verfahren bald eingeleitet wird. www.motorrad2000.de wird dem Kunden die Zurückweisung oder Sperrung der Online-Werbung unter Angabe von Gründen unverzüglich mitteilen.
5.4. Die Ziffern 5.1 – 5.3 gelten entsprechend, wenn das vom Kunden zur Veröffentlichung bestimmte und zur Verfügung gestellte Werbematerial Links zu rechts- oder sittenwidrigen Inhalten im Sinne von Ziffer 3.4. oder zu Inhalten im Sinne von Ziffer 3.5., die Rechte Dritter verletzten, enthält.
5.5. www.motorrad2000.de behält sich ferner das Recht vor, bestimmte Formen von Online-Werbung aufgrund ihres Inhalts, ihrer Herkunft oder ihrer technischen Qualität unter Zugrundelegung einheitlicher sachlich gerechtfertigter Grundsätze abzulehnen, wenn ihre Schaltung für www.motorrad2000.de unzumutbar ist.
5.6. Eine Überprüfungspflicht des Werbematerials und/oder vom Werbematerial ausgehender Links samt der Linkinhalte durch www.motorrad2000.de besteht nicht. Etwaige Überprüfungen von www.motorrad2000.de entbinden den Kunden nicht von seiner Verantwortung für das Werbematerial und/oder die vom Werbematerial ausgehenden Links samt der Linkinhalte.
6. Vergütung, Abrechnung, Steuern
6.1. Banneraufträge sind im Zweifel innerhalb eines Jahres nach Vertragsabschluß durchzuführen. Die Veröffentlichung der Banner erfolgt im Zweifel gleichmäßig auf die Abnahmezeit verteilt. Werden innerhalb eines Jahres weniger Banner als vereinbart abgenommen, so ist der Verlag berechtigt, den Unterschied zwischen dem gewährten und dem der tatsächlichen Abnahme aufgrund der Preisliste entsprechenden Nachlass nach zu berechnen.
6.2. Die Werbungsmittler und Werbeagenturen sind verpflichtet, sich in ihren Angeboten, Verträgen und Abrechnungen mit den Werbetreibenden an die Preislisten des Verlages zu halten. Eine Mittlervergütung kann hier nicht gewährt werden.
6.3. Eine durch höhere Gewalt, Streik, Aussperrung oder Betriebsstörungen, begründete zeitweilige Unterbrechung der Bannerveröffentlichung entbindet nicht vom Vertrag. In solchen Fällen verlängert sich die vereinbarte Abnahmezeit entsprechend. Die Forderung von Schadenersatz bleibt ausgeschlossen.
6.4. Wird ein Auftrag ganz oder teilweise aus Gründen nicht erfüllt, die der Verlag nicht zu vertreten hat, so ist der Auftraggeber gleichwohl verpflichtet, den vollen Bannerpreis zu bezahlen. Die entsprechende Restrechnung, die ggf. zunächst auch nur für einen Teilbetrag erstellt werden kann, ist unabhängig davon, ob die gesamte Abnahmezeit bereits abgelaufen ist, zur Zahlung gemäß Ziffer 6.7, fällig.
6.5. Die Abtretung der Ansprüche aus dem Bannervertrag durch den Besteller ist nicht zulässig.
6.6. Die Berechnung erfolgt monatlich, zum 01. eines jeden Monats.
6.7. Falls der Auftraggeber nicht Vorauszahlung leistet, ist die Rechnung innerhalb der vom Datum der Rechnung an laufenden Frist zu bezahlen, sofern nicht im einzelnen Fall andere Zahlungsfristen vereinbart sind. Etwaige Nachlässe für vorzeitige Zahlung werden nicht gewährt. Die Gewährung von 2% Skonto ist nur im Zuge des Bankeinzugsverfahren möglich.
6.8. Schlägt der Forderungseinzug fehl (z.B. im Falle einer Rücklastschrift), hat der Teilnehmer www.motorrad2000.de die dafür anfallenden Mehrkosten zu erstatten, soweit er das Fehlschlagen zu vertreten hat.
6.9. Bei Zahlungsverzug werden Zinsen sowie die Einziehungskosten berechnet. Der Verlag kann die vertragliche Verpflichtung zur weiteren Ausführung des Auftrages oder zur Annahme von weiteren Aufträgen bis zur Bezahlung der fälligen Rechnungsbeträge einstellen oder auch Vorauskasse verlangen. Bei Konkurs wird der Gesamtbetrag für noch abzunehmende Anzeigen auch im Falle des § 17 Abs. 1 KO sofort fällig. Der bewilligte Nachlass fällt bei Konkurs, Zwangsvergleich oder im Falle einer Klage weg.
6.10. Die vom Kunden für die Leistungen von www.motorrad2000.de zu entrichtende Vergütung ergibt sich aus dem jeweils individuell vereinbarten Einzelvertrag zwischen motorrad2000.de und dem Kunden.
6.11. Sämtliche vereinbarten Preise verstehen sich rein netto und sind zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer an www.motorrad2000.de zu zahlen.
7. Freistellung von Ansprüchen Dritter
7.1. Soweit Dritte, einschließlich staatlicher Stellen (z.B. Strafverfolgungsbehörden), gegen www.motorrad2000.de Ansprüche geltend machen wegen einer Verletzung (a) gewerblicher Schutzrechte (z.B. Patent- oder Markenrechte), Urheberrechte oder sonstiger Rechte (z.B. Recht am eigenen Bild) oder (b) gesetzlicher Bestimmungen (z.B. Strafrecht, Jugendschutzrecht, Wettbewerbsrecht) durch die vertragsgemäße Nutzung des vom Kunden zur Veröffentlichung in der Online-Werbung bestimmten und zur Verfügung gestellten Werbematerials und/oder durch die Inhalte der Internetseiten und Dokumente, auf die dieses Werbematerial gemäß den vom Kunden vorgegebenen URLs verlinkt, verpflichtet sich der Kunde, www.motorrad2000.de von diesen Ansprüchen (bei der Verletzung von öffentlich-rechtlichen Vorschriften in Höhe des angeordneten Bußgeldes oder der Geldstrafe) sowie den angemessenen Kosten eines Rechtsstreits und der Rechtsverteidigung (einschließlich Rechtsanwaltskosten) vollumfänglich freizustellen. www.motorrad2000.de verpflichtet sich, derartige Ansprüche Dritter nicht ohne die Zustimmung des Kunden anzuerkennen oder einen Vergleich hierüber mit dem Dritten abzuschließen. Der Kunde darf seine Zustimmung jedoch nur aus wichtigem Grund verweigern. Diese Freistellungsverpflichtung gilt nicht, wenn der Kunde die Verletzung gemäß Buchst. (a) oder (b) nicht zu vertreten hat. Die Haftungsbeschränkungen der Ziffer 10 gelten für diese Freistellungsverpflichtung nicht. Eventuelle Ansprüche auf Schadensersatz wegen darüber hinausgehender Schäden bleiben davon unberührt.
8. Gewährleistung / Höhere Gewalt
8.1. Sämtliche im Internet angebotenen Dienste können insbesondere durch technische Umstände, Leistungs- und/oder Anbindungsausfall, Hard- und Softwarefehler sowie Einwirkungen Dritter, deren Handlungen www.motorrad2000.de nicht zugerechnet werden können (z.B. durch Viren oder Services Attacks), beeinträchtigt werden. Die Parteien sind sich daher darüber einig, dass auf solchen Ursachen beruhende Unterbrechungen und/oder Störungen der Leistungserbringung, die www.motorrad2000.de nicht zu vertreten hat, keine Rechte des Kunden begründen.
8.2. Jede der beiden Parteien wird von ihren Leistungspflichten befreit, wenn die Erbringung ihrer Leistungen aufgrund höherer Gewalt vorübergehend nicht möglich ist. Als höhere Gewalt gelten alle Ereignisse, die auch durch die äußerste, billigerweise zu erwartende Sorgfalt nicht von der an der Leistung gehinderten Partei vorhergesehen und abgewendet werden konnten, z.B. Krieg, innere Unruhen, Naturgewalten, Feuer, Sabotage durch Dritte, Streiks in Bereichen, für deren Funktionieren die betroffene Partei nicht einzustehen hat. Die Befreiung von den Leistungspflichten gilt nur für die Dauer der Verhinderung. Ist www.motorrad2000.de jedoch die Erbringung ihrer Leistungen auch nach Wegfall der Verhinderung zu einem späteren Zeitpunkt nicht mehr möglich (z.B. weil die gebuchten Platzierungen dann bereits von einem anderen Kunden gebucht ist) oder dauert die Verhinderung durch höhere Gewalt mehr als vierzehn Tage an, so ist jede der beiden Parteien berechtigt, den betroffenen Einzelvertrag fristlos aus wichtigem Grund zu kündigen oder von ihm zurückzutreten.
8.3. Der Kunde ist verpflichtet, die Online-Werbung unverzüglich nach der Veröffentlichung zu prüfen und dabei erkennbare Fehler www.motorrad2000.de unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb einer Woche nach der Veröffentlichung schriftlich anzuzeigen. Unterlässt der Kunde die Anzeige, so gilt die Online-Werbung als vertragsgemäß genehmigt, es sei denn, der Fehler war bei der Überprüfung nicht erkennbar. Zeigt sich später ein Fehler der Online-Werbung, so muss der Kunde den Fehler unverzüglich nach seiner Entdeckung anzeigen, anderenfalls gilt die Online-Werbung auch in Ansehung dieses Fehlers als genehmigt.
9. Vertraulichkeit
9.1. Die Parteien verpflichten sich, während der Laufzeit dieses Vertrages sowie für drei Jahre nach seiner Beendigung sämtliche von der jeweils anderen Partei erhaltenen Informationen über deren Angelegenheiten sowie sämtliche Informationen, die ihnen in Bezug auf die jeweils andere Partei im Zusammenhang mit der Durchführung dieser Vereinbarung bekannt werden sollten, insbesondere Kunden- und Produktdaten, technische Daten wie Computerprogramme und Schnittstellen sowie Finanzdaten wie Umsätze, Margen und Einkaufbedingungen der jeweils anderen Partei („Vertrauliche Informationen“), strikt vertraulich zu behandeln, nur für den Zweck der Durchführung dieses Vertrages zu verwenden und nicht Dritten zugänglich zu machen. Auch der Inhalt dieser Vereinbarung ist vertraulich zu behandeln. Jede Partei ist verpflichtet, mit der anderen Partei Rücksprache zu halten, wenn irgendwelche Zweifel aufkommen sollten, ob eine konkrete Information als vertraulich zu behandeln ist. Die empfangende Partei wird hinsichtlich der Geheimhaltung der Vertraulichen Informationen zumindest diejenige Sorgfalt aufwenden und diejenigen Schutzmaßnahmen treffen, welche sie zum Schutz eigener vertraulicher Informationen gleicher Art aufzuwenden pflegt und mindestens die im Verkehr übliche Sorgfalt. Hierbei wird sie insbesondere adäquate Maßnahmen zum Schutz der Vertraulichen Informationen gegen unbefugte Offenlegung, Vervielfältigung und Nutzung treffen.
9.2. Diese Vertraulichkeitsverpflichtung gilt nicht für Informationen, (a) die der empfangenden Partei bei Bekanntgabe nachweislich bereits bekannt waren oder (b) die in diesem Zeitpunkt bereits offenkundig waren, sowie für Informationen, (c) von denen die empfangende Partei nachweist, dass sie diese Informationen nach Abschluss dieses Vertrages ohne eine Verpflichtung zur Vertraulichkeit von einer dritten Partei erhalten hat, vorausgesetzt, dass diese dritte Partei durch die Weitergabe der Informationen nicht ihrerseits eine gegenüber der bekannt gebenden Partei bestehende Verpflichtung zur Vertraulichkeit verletzt hat, (d) bezüglich derer die empfangende Partei nachweist, dass diese Informationen nach Abschluss des Vertrages ohne ihr Verschulden offenkundig wurden oder (e) die auf Grund zwingender gesetzlicher Bestimmungen, rechtskräftiger gerichtlicher Entscheidung oder behördlicher Anordnung bekannt gegeben werden müssen.
10. Sonstiges
10.1. Sämtliche zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses oder danach getroffene Abreden, welche von den Bestimmungen dieser AGB abweichen, sowie die Kündigung von geschlossenen Einzelverträgen bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für eine Aufhebung oder einen Verzicht auf das Schriftformerfordernis. Die Parteien sind sich darüber einig, dass die Schriftform auch durch Übersendung unterzeichneter Erklärungen per Telefax oder Email gewahrt ist. Insbesondere können auch alle Einzelaufträge unterzeichnet per Telefax an www.motorrad2000.de übersendet werden. Soweit nicht anderweitig vereinbart, können alle anderen Mitteilungen im Rahmen der Durchführung dieses Vertrags per Email übermittelt werden (an die von den Parteien für diese Zwecke jeweils mitgeteilten Email-Adressen).
11. Geltung deutschen Rechts und Gerichtsstand
11.1. Die vorliegenden AGB sowie sämtliche zwischen www.motorrad2000.de und dem Kunden abgeschlossene Einzelverträge unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland
11.2. Ausschließlicher Gerichtsstand ist, sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat, Würzburg.
- Urheberrecht
12.1.Sämtliche auf den Seiten von www.motorrad2000.de veröffentlichte Inhalte, Informationen, Bilder, Videos und Datenbankensind urheberrechtlich geschützt.
12.2 Die Nutzung ist nur für den privaten persönlichen Gebrauch gestattet. Jede darüber hinausgehende Nutzung, insbesondere die private und gewerbliche Vervielfältigung, Änderung, Verbreitung oder Speicherung von Informationen oder Daten, insbesondere von Texten, Textteilen, von Bildmaterial, bedarf der vorherigen ausdrücklichen Zustimmung von www.motorrad2000.de.
12.3 Im Übrigen gelten die rechtlichen Grenzen, die sich aus dem Urheberrecht und den sonstigen anwendbaren gesetzlichen Vorschriften ergeben.
- Salvatorische Klausel
Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. § 139 BGB ist nicht anwendbar. Die Parteien verpflichten sich, unter Berücksichtigung von Treu und Glauben in Verhandlungen über die Ersetzung einer solchen unwirksamen Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung einzutreten, die dem entspricht, was die Parteien unter Berücksichtigung des Vertragszwecks vereinbart hätten, wäre ihnen die Unwirksamkeit dieser Bestimmung bei Vertragsschluss bekannt gewesen. Dies gilt entsprechend im Falle von Regelungslücken.
Stand 01.05.2011